Es gibt Fälle, in denen einem bereits testierunfähigen Menschen erbrechtliche Erklärungen abgerungen werden sollen. Ein Beispiel aus der Praxis des Autors ist, dass ältere Eheleute von einem Kind dazu gedrängt wurden, Pflichtteilsverzichtserklärungen notariell abzugeben. Es ist dabei ein Fall bekannt, in dem der Ehemann bereits gesundheitlich so angeschlagen war, dass er keine Erklärung mehr abgeben konnte. Das Kind hat dann die Mutter dazu gedrängt, die Erklärung zugleich für den Ehemann abzugeben und zwar auf Basis einer Vorsorgevollmacht. Nun ist es streitig, ob dies ausreichend ist.