Der Autor erlebt in der Praxis Fälle, in denen Gerichte das Verfahren zur Prüfung einer Geschäftsunfähigkeit rechtsfehlerhaft führen. In einem Fall machte eine ältere Person (vertreten durch den gesetzlichen Betreuer) seine Geschäftsunfähigkeit geltend. Es wurde ein gerichtlicher Sachverständiger bestellt. Nur zufällig kam heraus, dass dieser Sachverständige dann einen Untersuchungstermin mit der älteren Person gemacht hatte, ohne zuvor das Gericht oder die andere Prozesspartei hiervon in Kenntnis zu setzen.