In vielen uns bekannten Fällen wurde ein Testament notariell errichtet, obwohl der Erblasser zu diesem Zeitpunkt bereits testierunfähig gewesen ist. Notare haben in diesem Zusammenhang häufig kein ausreichendes Bewusstsein dafür, wie insoweit vorzugehen ist und, dass sie überhaupt nicht in der Lage sind, aufgrund einer einzelnen Gesprächssituation eine Testierfähigkeit zu beurteilen. Dies umso mehr, als sie medizinische Laien sind. Um dies im Rahmen eines Forschungsprojekts umfangreicher zu dokumentieren, suchen wir Sachverhalte in denen eine Testierunfähigkeit des Erblassers vermutet wird, obwohl der Notar ein Testament beurkundet hat.