Testierunfähigkeit nur bei Demenz?

Aus den uns vorliegenden Urteilen und den uns vorliegenden Schriftsätzen können wir feststellen, dass oftmals ein gravierender Fehler darin liegt, dass die Bearbeiter von Erbschleicherfällen oder Fällen, bei denen es um die Testierfähigkeit geht, glauben, dass nur bei Vorliegen einer Demenz die Testierunfähigkeit nachgewiesen werden kann. Dies ist falsch. Auch ohne Vorliegen einer Demenz können paranoide Zustandsbilder darauf hinweisen, dass […..]
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