Der freie Wille des Erblassers muss letztendlich im Rahmen eines Testaments geprüft werden. Geprüft werden muss, ob das Testament Ausdruck des freien Willens des Erblassers ist gem. § 133 BGB. Das Testament muss also im Einzellfall dahingehend ausgelegt und überprüft werden, ob es den wirklichen Willen des Erblassers enthält.