Das im Grundgesetz niedergelegte Persönlichkeitsrecht strahlt auch in das Recht der Testierfähigkeit ein. Letztendlich ist jedes Testament – wenn es wie eines wirksam ist und ohne Beeinflussung von dritten Personen zustande kam – ein Ausdruck der Persönlichkeitsstruktur des Erblassers. In der Praxis kennt man Fälle, bei denen die Erblasser durch Testamente Angehörige bestrafen wollen und für andere Menschen etwas Gutes […..]
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