Eine Reihe von Medikamenten kann zu Beeinträchtigungen der freien Willenbildung führen und damit die Testierfähigkeit beeinträchtigen. Insbesondere folgende Medikamente wirken sich auf die freie Willensbildung aus: – Opiate (starke Schmerzmittel) – Antidepressiva – Neuroleptika – Benzodiazepine (Erinnerungsvermögen) Allein die Behauptung im Prozess, der Erblasser habe starke Medikamente eingenommen, reicht nicht aus, um konkrete Zweifel an der Testierfähigkeit zu begründen. Viemehr […..]
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