Gerichte sind bei der Prüfung von Geschäfts- und Testierunfähigkeit weitergehend auf die Begutachtung durch medizinische Sachverständige angewiesen. Solche Sachverständige sind in der Regel im Bereich Psychiatrie und Neurologie tätig. Das Problem dabei ist, dass bei solchen Gutachten auch medizinische Fragestellungen auftreten, die die eigentlichen Fachbereiche nicht berühren, aber für die Prüfung von grundlegender Bedeutung sind. So stellen sich beispielsweise folgende […..]
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