Testierfähigkeit – Einsichtsfähigkeit

Im Rahmen von Erbschleicherprozessen muss der Richter prüfen, ob eine Einsichtsfähigkeit bei dem Erblasser bei Errichtung des Testaments gegeben war. Der Erblasser muss die Bedeutung, der von ihm im Testament festgelegten Willenserklärung kennen und sich im Klaren sein, um sich ein Urteil zu bilden, welche Tragweite seine Anordnungen haben, insbesondere welche Wirkungen sie auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des […..]
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