In der Praxis tritt häufig das Problem auf, dass unklar ist, wer überhaupt eine Testierunfähigkeit beurteilen kann. Dem Autor sind Fälle bekannt, in denen sogar ein Gericht selbst versucht, die Testierunfähigkeit eines Erblassers zu prüfen. Dies ist aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unzulässig, da einem Gericht die hierfür erforderliche Sachkunde fehlt. Denn Grundlage der Testierunfähigkeitsprüfung sind medizinische Sachverhalte. Aus demselben […..]
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