Der Begriff der Bewusstseinsstörung im juristischen Sinne ist sehr schwer zu definieren, da die Frage, was das Bewusstsein ist, eher philosophischer Natur ist. In der Neurologie werden qualitative und quantitative Bewusstseinsstörungen unterschieden. Quantitative Bewusstseinsstörungen treten v.a. bei schweren Schädelverletzungen durch Unfälle auf und sind meist nur kurzfristig. Für die Beurteilung der freien Willensbestimmung sind daher die qualitativen Bewusstseinsstörungen von großer […..]
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