Ein Großteil der uns vorliegenden Gutachten von Sachverständigen wirkt immer im Bereich, ob der betreffende Erblasser krank bzw. dement oder nicht ist. Der Hauptaspekt im Bereich der Testierfähigkeit ist aber die Frage, ob die Willensfreiheit bei dem Erblasser gegeben war. Dieser Aspekt wird vielfach in Gutachten gröblichst vernachlässigt und auch von vielen Richtern in seiner Bedeutung verkannt. Grundsätzlich hat jeder […..]
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