Testierunfähigkeit und Medikamente

Medikamente spielen im Rahmen der Testierunfähigkeit eine Doppelrolle und zwar nicht nur, wenn der spätere Erblasser diese Medikamente durch einen Arzt verordnet erhält und diese normal zu sich nicht, sondern auch, wenn die Medikamentenvergabe durch eine andere Person gesteuert wird. Dies dann, wenn diese andere Person sich bestimmt Vorteile erhofft. Dabei kann es einerseits darum gehen, dass bestimmte Medikamente gegeben […..]
Weiterlesen >

Drohung – Pfarrer

Dir Äußerung eines Pfarrers gegenüber dem Erblasser, er werde nicht „in den Himmel kommen“, stellt keine Drohung dar, die die Testierfähigkeit beeinträchtigt. Es handelt sich dabei nur um eine Ankündigung eines künftigen Übels, das vom Willen des Pfarrers nicht abhängt. (Datenbank des Kester-Häusler-Forschungsinstituts, Urteil Nr. 3001)  

Beeinflussung durch Dritte mittels Drohung

Unter Drohung versteht man die Ankündigung eines küftigen Übels, auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende einwirken zu können behauptet. Sie muss bezweckt haben, den Bedrohten gerade zu der Willenerklärung zu bestimmen, die Gegenstand der Anfechtung ist. Die Drohung muss widerrechtlich sein. Die Widerrechtlichkeit der Drohung kann sich aus dem angewandten Mittel, dem verfolgten Zweck oder aus dem Verhältnis zwischen […..]
Weiterlesen >

Unzulässige Beeinflussung durch Dritte

Unzulässige Beeinflussung ist ein rechtliches Konstrukt und wird durch die Gerichte in den jeweiligen Rechtsordnungen unterschiedlich definiert. Die Rolle der Mediziner ist es, das Gericht über die Anfälligkeit einer Person für unzulässige Einflussnahme aufzuklären. Es verbleibt jedoch dem Gericht endgültig festzustellen, ob eine unzulässige Beeinflussung auf den Willen einer Person vorliegt. Soweit das Gericht das Vorliegen einer solchen zum Zeitpunkt […..]
Weiterlesen >

Die unzulässige Beeinflussung mittels Zwang

Der Zwang kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Er kann in der stärksten Form der tatsächlichen Gewalt (vis absoluta) oder aber in einer leichten Ausübung von Druck liegen, wenn eine Person sich den letzten Stunden ihres Lebens gegenüber sieht und somit entsprechend schwach und kraftlos ist und dies zum Erreichen des gewünschten Ergebnisses reicht.