Medikamente spielen im Rahmen der Testierunfähigkeit eine Doppelrolle und zwar nicht nur, wenn der spätere Erblasser diese Medikamente durch einen Arzt verordnet erhält und diese normal zu sich nicht, sondern auch, wenn die Medikamentenvergabe durch eine andere Person gesteuert wird. Dies dann, wenn diese andere Person sich bestimmt Vorteile erhofft. Dabei kann es einerseits darum gehen, dass bestimmte Medikamente gegeben […..]
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