Im Rahmen eines Gutachtens müssen also folgende anerkannte Qualitätskriterien eingehalten werden: Kriterien für eine Anamnese: Sichtung der Fremdunterlagen, wesentliche eigenanamnestische Angaben, Beschwerdeschilderung, biographische Anamnese. Kriterien für Untersuchungsbefunde: Allgemeinstatus Bewertung von klinischen Untersuchungen Bewertung anhand von medizinisch-technischen Untersuchungen Kriterien für Diagnose: Vollständigkeit Schlüssigkeit Rangfolge Verschlüsselung nach geltenden Richtlinien Kriterien für Epikrise: Schlüssigkeit in der zusammenfassenden Darstellung der Anamnese, des Krankheitsverlaufs, aller […..]
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