Geschäfts- und Testierunfähigkeit ist kein Sachverhalt, der immer nur einen Betroffenen betrifft. Es gibt auch viele Fälle, in denen zwei oder mehr Personen hierfür betroffen sind. Der typische Fall ist, dass Eheleute beide nicht mehr geschäfts- und testierfähig sind. Dann sind alle Erklärungen der Eheleute unwirksam.