Doppelte Geschäfts- und Testierunfähigkeit

Geschäfts- und Testierunfähigkeit ist kein Sachverhalt, der immer nur einen Betroffenen betrifft. Es gibt auch viele Fälle, in denen zwei oder mehr Personen hierfür betroffen sind. Der typische Fall ist, dass Eheleute beide nicht mehr geschäfts- und testierfähig sind. Dann sind alle Erklärungen der Eheleute unwirksam.  

Selbstverursachte „Geschäftsunfähigkeit“

Personen, die im Alltag überfordert sind, beispielsweise bei gesundheitlichen oder finanziellen Problemen, machen manchmal den Fehler, für sich selbst eine gesetzliche Betreuung zu beantragen. Sie hoffen auf eine Hilfe im Alltag. Tatsächlich kann es dann passieren, dass ein Sachverständiger dann deren Geschäftsfähigkeit prüft und z. B. wegen eines Fehlers im Gutachten die Geschäftsunfähigkeit feststellt. Dann ist die betroffene Person handlungsunfähig. […..]
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Unerwartete Geschäfts- und Testierunfähigkeit

Vielfach rechnen Betroffene überhaupt nicht damit, dass eine Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit vorliegt, da bei einem älteren Menschen keine psychiatrische Erkrankung diagnostiziert ist. Tatsächlich ist es aber so, dass in bestimmten Fällen bestimmte Verhaltensweisen in der Nachschau eine solche Erkrankung bestätigen, obwohl niemand damit rechnet. Ein Beispiel kann eine Wesensänderung des älteren Menschen sein. Dem Autor ist ein Fall bekannt, bei […..]
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