Vielfach rechnen Betroffene überhaupt nicht damit, dass eine Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit vorliegt, da bei einem älteren Menschen keine psychiatrische Erkrankung diagnostiziert ist. Tatsächlich ist es aber so, dass in bestimmten Fällen bestimmte Verhaltensweisen in der Nachschau eine solche Erkrankung bestätigen, obwohl niemand damit rechnet. Ein Beispiel kann eine Wesensänderung des älteren Menschen sein. Dem Autor ist ein Fall bekannt, bei dem eine ältere Dame den pflegebedürftigen Ehemann versorgt hat. Hierdurch trat eine Belastungsstörung bei der Ehefrau ein, da diese überfordert war. Kombiniert mit anderen Grunderkrankungen kann dies dann zu einer Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit führen.