Beide Themen sind bei der Erstellung eines Testaments bedeutsam. Bestehen Zweifel am Testament, kann zum einen eine Testierunfähigkeit einen Angriffspunkt liefern, andererseits kann das Testament nicht vom Erblasser stammen. Eine Abweichung vom üblichen Schriftbild kann aber nicht nur mit einer anderen Urheberschaft begründet werden, sondern ggf. hat sich das Schriftbild auch wegen der Erkrankung des Erblassers massiv geändert, sodass beide […..]
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