Wir weisen auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf om 15.06.2015, I-3 Wx 103/14, 3 Wx 103/14, hin. Das Gericht führt zum Prüfungsumfang bei einer Testierunfähigkeit folgendes aus: „Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung der notariellen Testamente am vom 08. September 2009) […..]
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