Im Rahmen der Demenzerkrankung verlieren die Dementen oftmals die Fähigkeit, Pläne zu machen und Entscheidungen zu fällen.
Wann diese Unfähigkeit eintritt, ist unterschiedlich. Bei manchen demenzkranken Patienten tritt sie schon am Anfang auf in der ersten Demenzphase, bei anderen erst in der zweiten Demenzphase.
Weitere Tatbestände der Demenz sind die Beeinträchtigung der Bildung und Auswirkungen von Handlungszielen, das vorausschauende Denken, das Abwegen von Handlungsalternativen, das Planen, das Ziel, das Durchführen der geplanten Handlung sowie die Steuerung dieser Prozesse.
Fehlt dem Erblasser die Fähigkeit zur freien Selbstentschließung und ist die Willensbildung durch die Demenz so erheblich beeinträchtigt, dass dem Erblasser eine Entscheidung gar nicht mehr bewusst war, dann dürfte die Testierunfähigkeit gegeben sein.