Im Zusammenhang mit der Frage der freien Willensbildung stellt sich die Frage, ob es im Verlauf einer Demenz und der Unfähigkeit, einen freien Willen zu bilden, kurze Zeiträume gibt, in denen der Betroffene einen freien Willen bilden kann (luzides Intervall). Im Prozess muss ein luzides Intervall, von demjenigen bewiesen werden, der sich darauf beruft.
Ein luzides Intervall kann nur dann angenommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind:
– der Betroffene ist bereits seit längerer Zeit konstant in seinen intelektuellen Fähigkeiten derart einschränkt, dass seine freie Willensbildung beeinträchtigt ist
– für einen kurzen Zeitraum (meist ein bis wenige Tage) verbessern sich die intelektuellen Fähigkeiten des Betroffenen und er erreicht kurzzeitig einen Zustand, in dem die freie Willensbildung wieder möglich ist
– nach diesem „luziden Intervall“ fällt der Betroffene erneut in einen Zustand, in dem die freie Willensbildung beeinträchtigt ist
Ob und wann ein luzides Intervall vorliegt kann nur mithilfe eines Testierfähigkeitsgutachtens geklärt werden. Wir vermitteln Ihnen entsprechende Gutachter.
(Datenbank des Kester-Häusler-Forschungsinstituts, Urteil Nr. 3010)