Die Auswahl eines Sachverständigen, der dann bei Gericht die Testier(un)fähigkeit des Erblassers prüft, ist für den Prozessausgang von erheblicher Bedeutung. Denn das Gericht wird in der Regel das Ergebnis des Sachverständigen übernehmen. Tatsächlich gibt es zahlreiche Fehlerquellen bei der Auswahl von Sachverständigen. Zuerst einmal ist dem Laien nicht klar, dass ein Prozessbeteiligter kein Vorschlagsrecht für den gerichtlich zu bestellenden Sachverständigen hat. Wird dies nicht beachtet und ein Sachverständiger vorgeschlagen, ist dieser Sachverständige mit dem Makel der „Parteilichkeit“ überzogen und wird in der Regel nicht vom Gericht bestellt. Umgekehrt ist es auch für das Gericht häufig schwierig, den richtigen Sachverständigen zu bestellen. Werden die Beteiligten mit einbezogen, so müssen mehrere Kriterien wie Erfahrung des Sachverständigen, zeitliche Auslastung, Vorkontakte des Sachverständigen zu Zeugen oder Beteiligten abgewogen werden. Hilfreich können auch Erfahrungswerte aus anderen Verfahren sein.