Es gibt bestimmte psychiatrische Erkrankungen, die häufig übersehen werden. Ein typisches Beispiel ist ein Wahn bzw. eine Paranoia, die sich beispielsweise gegen die nächsten Verwandten richtet. Erblasser glauben in solchen Fällen u. a., dass die Verwandten sie vergiften oder bestehlen wollen. Im Übrigen lassen sich beim Erblasser dann aber keine Defizite erkennen. Ist einem Gutachter dieser Wahn bzw. diese Paranoia nicht bekannt, so kann er letztlich die Testierunfähigkeit nicht richtig prüfen.