Die Begriffe der medizinischen Diagnosen wie Demenz, Wahn oder Depression sind in der Bevölkerung weit verbreitet.
Es ist jedoch Vorsicht geboten, da diese Begriffe oft nicht in dem genau definierten Sinn gebraucht werden.
Bei den medizinischen Diagnosen handelt es sich nur um sog. Symptomdiagnosen. Das bedeutet, es werden Symptome, die besonders häufig auftreten, zu einem Syndrom, z. B. Demenz, zusammengefasst.
Die juristischen Begriffe, die die Testierfähigkeit definieren (krankhafte Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche, Bewusstseinsstörung) sind jedoch nicht identisch mit den medizinischen Krankheitsbegriffen.
Zusammengefasst kann daher aufgrund einer medizinischen Diagnose nicht automatisch auf Testierunfähigkeit geschlossen werden. Vielmehr muss der gesamte medizinische Zustand des Erblassers bewertet werden.