Oftmals kann auch ein Inhalt eines Testaments auf die Testierunfähigkeit hinweisen, wenn der Inhalt durch völlig willkürliche, ungewöhnliche und unvernünftige Testamentsentscheidungen geprägt ist.
Das Bayerische Oberlandesgericht hat entschieden, dass zur Bestimmung, ob der Erblasser bei Verfassen des betroffenen Testaments unter Geistesstörungen litt, auch die Vernünftigkeit der Verfügung herangezogen werden muss.
Die Unvernünftigkeit des Inhalts des Testaments ergibt sich oft auch daraus – und dieser Bereich ist besonders zu prüfen – inwieweit das Testament durch Einfluss Dritter zustande kam.
(Datenbank des Kester-Häusler-Forschungsinstituts, Urteil Nr. 3007)