Die Prüfung der Testierunfähigkeit ist besonders dann schwierig, wenn es um Gesundheitsbeeinträchtigungen geht, die nicht konstant sind, sondern einer Schwankung unterliegen. In einer solchen Situation besteht für denjenigen, der sich auf Testierunfähigkeit beruft, das Risiko, dass er zum streitigen Zeitpunkt (der Testamentserrichtung) nicht nachvollziehbar beweisen kann, dass die Beeinträchtigung genau dann vorlag. Beispiele hierfür sind:
– Wahnhafte Vorstellungen, die fluktuieren, beispielsweise abhängig von einer Medikamenteneinnahme,
– eine bipolare Störung die zwischen Manie, Depression und Normalzustand hin und her wechselt
– eine Beeinträchtigung durch Alkoholabusus abhängig vom konkreten Alkoholpegel