Rechtliches Gehör und erste Ermittlungen

Besonders im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens ist die Gewährung des rechtlichen Gehörs für alle Beteiligten sehr wichtig. Wenn der Erbscheinsantrag auf einem Testament beruht und es Zweifel gibt, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war, sollten alle gesetzlichen Erben und andere Personen gehört werden, die in dem Testament oder in weiteren Testamenten als Erben eingesetzt worden sind. Dazu sollten dem Richter unbedingt sämtliche Adressen und Kontaktdaten und am besten ein Stammbaum aller in Betracht kommenden Personen übermittelt werden.

Das rechtliche Gehör wird dadurch gewährt, indem den Beteiligten vom Gericht der Erbscheinsantrag mit den Kopien der Nachlassakte übermittelt werden und eine Frist zur Stellungnahme gesetzt wird.

Zugleich sollte der Nachlassrichter erste Ermittlungen einleiten. Am besten geeignet sind die Betreuungsakten des Erblassers bzw. seine Unterbringungsakten, falls ein Verfahren zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingeleitet worden ist. Solche Akten können wertvolle Hinweise über den Geisteszustand des Erblassers enthalten. Entsprechende Unterlagen können beim zuständigen Betreuungsgericht unter Vorlage der Sterbeurkunde relativ schnell angefordert werden.

In dem Erbscheinsantrag sollten daher die Problematik der Testierfähigkeit und die Beweismittel genannt werden, um den Richter zu veranlassen, sofort entsprechende Ermittlungen einzuleiten.